Weiterführende Informationen

Faire Vergütung – Offen kommuniziert!

Transparenz, faire Vergütung und Gleichbehandlung sind für uns keine Schlagworte, sondern gelebte Grundwerte unserer Personalpolitik. Wer sich bei uns bewirbt, soll von Anfang an wissen, was ihn oder sie erwartet.

Als tarifgebundener Arbeitgeber im öffentlichen Dienst vergüten wir nach dem TVöD VKA. Das bedeutet: Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit – unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion oder Verhandlungsgeschick. Jede und jeder bei uns kann jederzeit nachvollziehen, wie sich das eigene Gehalt zusammensetzt und wie es sich entwickelt. 

Auf dieser Seite machen wir unsere Vergütungsstrukturen für Sie sichtbar: von der Entgelttabelle über die Zuordnung zu Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen bis hin zu unseren Zusatzleistungen. So können Sie sich schon vor Ihrer Bewerbung ein klares Bild machen – und wir leisten zugleich einen aktiven Beitrag zur Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes.

 

Eine Übersicht über die aktuellen Entgelttabellen finden Sie unter folgenden Links: 

TVöD-VKA – 2026

TVöD-P – 2026

TV-Ärzte VKA 2026

TV-Leo Service GmbH

Entgeltgruppen nach Berufsgruppen

Alphabetisch sortiert:

Anästhesietechnische/r Assistent/in (ATA): EG P8

Apotheker/in: EG 14 VKA

Assistenzarzt/-ärztin: EG 1 TV-Ärzte

Elektriker-/Analgenmechaniker/in: EG 6 VKA

Ergotherapeut/in: EG 9a

Erzieher//Heilerziehungspfleger/in: EG S8b

Facharzt/Fachärztin: EG 2 TV-Ärzte

Funktionsoberarzt/-ärztin: EG 2 TV-Ärzte + Zulage

Funktionspflegekraft mit Fachweiterbildung: EG P9

Funktionspflegekraft ohne Fachweiterbildung: EG P8

Handwerker/-in: EG 6 VKA

Kauffrau/Kaufmann im Gesundheitswesen: EG 6

Kodierfachkraft mit Weiterbildung: EG 9a

Krankenpflegehelfer/in: EG P6

Leitende/r Oberarzt/-ärztin: EG 4 TV-Ärzte

Logopäde/Logopädin: EG 9a

Medizinische/r Fachangestellte/r: EG 5 VKA

Medizinische/r Fachangestellte/r Zentrale Notaufnahme: EG 6 VKA

Medizinische/r Technologe/in für Laboratoriumsanalytik: EG P8

Medizinische/r Technologe/in für Radiologie: EG 9a VKA

Medizinisch/e Technische/r Assistent/in: EG 9a VKA

Medizintechniker/in: EG 9b VKA

Oberarzt/Oberärztin: EG 3 TV-Ärzte

Operationstechnische/r Assistent/in (OTA): EG P8

Pädagoge/Pädagogin: EG 11

Personalsachbearbeiter/in: EG 9

Pflegedienstleitung: EG 15 - 16

Pflegefachkraft mit Fachweiterbildung: EG P9

Pflegefachkraft mit Praxisanleiter: EG P8

Pflegefachkraft ohne Zusatzqualifikation (Normalstation): EG P7

Pflegefachkraft ohne Zusatzqualifikation (ZNA, Intensiv, HKL, ANÄ): EG P8

Physiotherapeut/in: EG 9a

Praxisanleiter/in freigestellt: EG P8

Psychologe/Psychologin: EG 13

Psychologische/r Psychotherapeut/in für Kinder und Jugendliche: EG 13 - 14

Sachbearbeiter/in Verwaltung: EG 6 - 9

Schreiner/in: EG 6 VKA

Sekretär/in: EG 5

Sozialarbeiter/in - Sozialpädagoge/Sozialpädagogin: EG S12

Stationsleitung: EG 11 - 14

Studentische Hilfskraft: EG 3

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Auszubildende:

AusbildungsberufTarifliche Grundlage1. Ausbildungsjahr2. Ausbildungsjahr3. Ausbildungsjahr
Pflegefachhelferkeine875,00 €--

Pflegefachkraft/

Pflegefachkraft – Schwerpunkt Päd

TVAöD Pflege § 1 Abs. 1 Buchst. b1.490,69 €1.552,07 €1.653,38 €
OTATVAöD Pflege § 1 Abs. 1 Buchst. b1.490,69 €1.552,07 €1.653,38 €
ATATVAöD Pflege § 1 Abs. 1 Buchst. b1.490,69 €1.552,07 €1.653,38 €
Hebammekeine1.815,00 €1.815,00 €1.815,00 €
MTRATVAöD Pflege § 1 Abs. 1 Buchst. c1.365,24 €1.425,30 €1.552,03 €
MTLATVAöD Pflege § 1 Abs. 1 Buchst. c1.365,24 €1.425,30 €1.552,03 €
MFATVAöD - BBiG1.368,26 €1.418,20 €1.464,02 €
Kaufleute Gesundheits-wesenTVAöD - BBiG1.368,26 €1.418,20 €1.464,02 €
TechnikTVAöD - BBiG1.368,26 €1.418,20 €1.464,02 €
ITTVAöD - BBiG1.368,26 €1.418,20 €1.464,02 €

FAQ´s

Fragen und Antworten rund um den TVöD:

Was ist der Unterschied zwischen TVöD-VKA und TVöD-P?

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der TVöD-VKA ist der allgemeine Tarifvertrag für die meisten Beschäftigten bei Kommunen, während der TVöD-P ein spezieller Tarifvertrag ausschließlich für Pflegekräfte in diesen Einrichtungen ist. 

 

Was sind die Vorteile des TVöD?

1. Jobsicherheit:

  • Der öffentliche Dienst ist bekannt für seine hohe Arbeitsplatzsicherheit.

2. Transparente und gerechte Bezahlung:

  • Entgeltgruppen: Das Gehalt ist klar und nachvollziehbar in Entgeltgruppen geregelt. Die Eingruppierung richtet sich nach der Qualifikation und den übertragenen Tätigkeiten.
  • Erfahrungsstufen: Innerhalb einer Entgeltgruppe steigt das Gehalt automatisch nach bestimmten Zeiträumen (Erfahrungsstufen). Das schafft Planbarkeit und belohnt Betriebszugehörigkeit.
  • Gleichbehandlung: Der TVöD stellt die Gleichbehandlung sicher - gleicher Lohn für gleiche Arbeit. 

3. Geregelte Arbeitsbedingungen:

  • Arbeitszeit: Die wöchentliche Arbeitszeit ist tariflich festgelegt.
  • Urlaub: Es besteht ein Anspruch auf 30 Tage Urlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche. 
  • Überstunden: Die Vergütung oder der Ausgleich von Überstunden ist klar geregelt. 

4. Zusatzleistungen:

  • Jahressonderzahlung: Anstelle des früheren Urlaubs- und Weihnachtsgeldes gibt es eine jährliche Sonderzahlung, deren Höhe vom Gehalt und Tarifgebiet abhängt. 
  • Betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgung): Arbeitnehmer werden in der Zusatzversorgungskasse BVK versichert. Der Arbeitgeber zahlt einen erheblichen Teil der Beiträge. Dies ist eine sehr wertvolle und sichere Form der Altersvorsorge. 
  • Leistungsentgelt/Leistungsprämie: Ein Teil der Lohnsumme wird als leistungsorientierte Bezahlung ausgeschüttet, in Form einer jährlichen Einmalzahlung.

5. Planbarkeit und Verlässlichkeit:

  • Die Gehaltsentwicklung ist vorhersehbar.
  • Regelmäßige Tariferhöhungen werden von den Gewerkschaften (z.B. ver.di) und den Arbeitgeberverbänden ausgehandelt und gelten für alle.
  • Die pünktliche und garantierte Gehaltszahlung ist selbstverständlich.

 

Welche Zulagen oder Sonderzahlungen kommen zum Grundgehalt dazu?

ZulagenFür wenWie viel
PflegezulageAlle137,96 €
Intensivzulage 100,00 €
Chemo/Strahlenzulage

Zulage für die Anwendung von Zytostatika und ionisierenden Strahlen. 

Die Regelung findet sich in der Protokollerklärung Nr. 1 zu Abschnitt B, XI. des Besonderen Teils Krankenhäuser (BT-K) zum TVöD.

 

46,02 €
Pflegezulage GeriatriePflegekräfte, welche auf der Geriatrie angestellt sind46,02 €
ZuschlägeWie viel
Schichtzulage100,00 €
Wechselschichtzulage250,00 €
Zeitzulagen nach Tarifvertrag-
SonderzahlungenFür wenWie viel
JahressonderzahlungAlle MitarbeitendeAb 2026 85%
LOB-ZahlungAlle MitarbeitendeDerzeit 1% der Jahresbrutto nach BV

 

Welcher Entgeltstufe bin ich zugeordnet? 

Die Stufenzuordnung im TVöD erfolgt bei Einstellung basierend auf der einschlägigen Berufserfahrung.

Der Stufenaufstieg im TVöD erfolgt automatisch nach festgelegten Zeiten ununterbrochener Tätigkeit in derselben Entgeltgruppe (Stufenlaufzeit).

Stufenlaufzeiten (nach § 16 VKA TVöD)

  • Stufe 2: nach 1 Jahr in Stufe 1
  • Stufe 3: nach 2 Jahren in Stufe 2
  • Stufe 4: nach 3 Jahren in Stufe 3
  • Stufe 5: nach 4 Jahren in Stufe 4
  • Stufe 6: nach 5 Jahren in Stufe 5 

 

Wichtige Regelungen zum Stufenaufstieg

  • Höhergruppierung: Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der neuen Gruppe neu.
  • Unterbrechung: Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit sind entscheidend; kurze Unterbrechungen (z.B. Elternzeit) führen nicht immer zum Neustart.