Transparenz, faire Vergütung und Gleichbehandlung sind für uns keine Schlagworte, sondern gelebte Grundwerte unserer Personalpolitik. Wer sich bei uns bewirbt, soll von Anfang an wissen, was ihn oder sie erwartet.
Als tarifgebundener Arbeitgeber im öffentlichen Dienst vergüten wir nach dem TVöD VKA. Das bedeutet: Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit – unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion oder Verhandlungsgeschick. Jede und jeder bei uns kann jederzeit nachvollziehen, wie sich das eigene Gehalt zusammensetzt und wie es sich entwickelt.
Auf dieser Seite machen wir unsere Vergütungsstrukturen für Sie sichtbar: von der Entgelttabelle über die Zuordnung zu Entgeltgruppen und Erfahrungsstufen bis hin zu unseren Zusatzleistungen. So können Sie sich schon vor Ihrer Bewerbung ein klares Bild machen – und wir leisten zugleich einen aktiven Beitrag zur Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes.
Eine Übersicht über die aktuellen Entgelttabellen finden Sie unter folgenden Links:
Was ist der Unterschied zwischen TVöD-VKA und TVöD-P?
Zusammenfassend lässt sich sagen: Der TVöD-VKA ist der allgemeine Tarifvertrag für die meisten Beschäftigten bei Kommunen, während der TVöD-P ein spezieller Tarifvertrag ausschließlich für Pflegekräfte in diesen Einrichtungen ist.
Was sind die Vorteile des TVöD?
1. Jobsicherheit:
Der öffentliche Dienst ist bekannt für seine hohe Arbeitsplatzsicherheit.
2. Transparente und gerechte Bezahlung:
Entgeltgruppen: Das Gehalt ist klar und nachvollziehbar in Entgeltgruppen geregelt. Die Eingruppierung richtet sich nach der Qualifikation und den übertragenen Tätigkeiten.
Erfahrungsstufen: Innerhalb einer Entgeltgruppe steigt das Gehalt automatisch nach bestimmten Zeiträumen (Erfahrungsstufen). Das schafft Planbarkeit und belohnt Betriebszugehörigkeit.
Gleichbehandlung: Der TVöD stellt die Gleichbehandlung sicher - gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
3. Geregelte Arbeitsbedingungen:
Arbeitszeit: Die wöchentliche Arbeitszeit ist tariflich festgelegt.
Urlaub: Es besteht ein Anspruch auf 30 Tage Urlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche.
Überstunden: Die Vergütung oder der Ausgleich von Überstunden ist klar geregelt.
4. Zusatzleistungen:
Jahressonderzahlung: Anstelle des früheren Urlaubs- und Weihnachtsgeldes gibt es eine jährliche Sonderzahlung, deren Höhe vom Gehalt und Tarifgebiet abhängt.
Betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgung): Arbeitnehmer werden in der Zusatzversorgungskasse BVK versichert. Der Arbeitgeber zahlt einen erheblichen Teil der Beiträge. Dies ist eine sehr wertvolle und sichere Form der Altersvorsorge.
Leistungsentgelt/Leistungsprämie: Ein Teil der Lohnsumme wird als leistungsorientierte Bezahlung ausgeschüttet, in Form einer jährlichen Einmalzahlung.
5. Planbarkeit und Verlässlichkeit:
Die Gehaltsentwicklung ist vorhersehbar.
Regelmäßige Tariferhöhungen werden von den Gewerkschaften (z.B. ver.di) und den Arbeitgeberverbänden ausgehandelt und gelten für alle.
Die pünktliche und garantierte Gehaltszahlung ist selbstverständlich.
Welche Zulagen oder Sonderzahlungen kommen zum Grundgehalt dazu?
Zulagen
Für wen
Wie viel
Pflegezulage
Alle
137,96 €
Intensivzulage
100,00 €
Chemo/Strahlenzulage
Zulage für die Anwendung von Zytostatika und ionisierenden Strahlen.
Die Regelung findet sich in der Protokollerklärung Nr. 1 zu Abschnitt B, XI. des Besonderen Teils Krankenhäuser (BT-K) zum TVöD.
46,02 €
Pflegezulage Geriatrie
Pflegekräfte, welche auf der Geriatrie angestellt sind
46,02 €
Zuschläge
Wie viel
Schichtzulage
100,00 €
Wechselschichtzulage
250,00 €
Zeitzulagen nach Tarifvertrag
-
Sonderzahlungen
Für wen
Wie viel
Jahressonderzahlung
Alle Mitarbeitende
Ab 2026 85%
LOB-Zahlung
Alle Mitarbeitende
Derzeit 1% der Jahresbrutto nach BV
Welcher Entgeltstufe bin ich zugeordnet?
Die Stufenzuordnung im TVöD erfolgt bei Einstellung basierend auf der einschlägigen Berufserfahrung.
Der Stufenaufstieg im TVöD erfolgt automatisch nach festgelegten Zeiten ununterbrochener Tätigkeit in derselben Entgeltgruppe (Stufenlaufzeit).
Stufenlaufzeiten (nach § 16 VKA TVöD)
Stufe 2: nach 1 Jahr in Stufe 1
Stufe 3: nach 2 Jahren in Stufe 2
Stufe 4: nach 3 Jahren in Stufe 3
Stufe 5: nach 4 Jahren in Stufe 4
Stufe 6: nach 5 Jahren in Stufe 5
Wichtige Regelungen zum Stufenaufstieg
Höhergruppierung: Bei einer Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der neuen Gruppe neu.
Unterbrechung: Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit sind entscheidend; kurze Unterbrechungen (z.B. Elternzeit) führen nicht immer zum Neustart.
Arbeiten im Leopoldina-Krankenhaus. Gertraud Erhard ist Apothekerin mit Leib und Seele. Sie informiert u. a. über Ihre Aufgaben und Ihren Arbeitsalltag.
Arbeiten im Leopoldina-Krankenhaus. Kudzayi Lily Buhr ist Auszubildende zur Gesundheits- und Krankenpflegerin. Sie informiert über ihre Aufgaben während der Ausbildung.
Arbeiten im Leopoldina-Krankenhaus. Abteilungsleiter im Projektmanagement, Florian Balling redet über das breite und interessante Spektrum seiner täglichen Arbeit.
Arbeiten im Leopoldina-Krankenhaus. Dr. med. Andrea Hackl ist Oberärztin in der Chirurgischen Klinik. Sie berichtet u.a. von Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Leopoldina.
Arbeiten im Leopoldina-Krankenhaus. Claudia Fürst, Chefarztsekretärin in der Chirurgischen Klinik, erzählt über ihren Arbeitsbereich und warum sie ihren Job hier so gerne macht.
Arbeiten im Leopoldina-Krankenhaus. Kevin Julian ist Auszubildender zum Gesundheits- und Krankenpfleger. Er erzählt, warum für ihn dieser Beruf erfüllt.
Arbeiten im Leopoldina-Krankenhaus. Constanze Ach, Auszubildende Kauffrau im Gesundheitswesen, erzählt warum sie sich für die Ausbildung im Leo entschieden hat.
Arbeiten im Leopoldina-Krankenhaus. Welche Erfahrungen der Bundesfreiwilligendienst auf der Kinderstation im Leopoldina bereithält, erzählt Leon Rennert.